Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Emma Schmidt Videoproduktion – Videografie, Fotografie & Content Creation
1. Buchung & Vertragsschluss
Ein Termin gilt als verbindlich gebucht, sobald er schriftlich von beiden Seiten (z. B. per E-Mail oder Nachricht) bestätigt wurde und eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtbetrags erfolgt ist.
Die Anzahlung wird bei Durchführung der Leistung mit dem Gesamtpreis verrechnet.
Im Falle einer Stornierung oder Verschiebung gelten die Bedingungen gemäß Punkt 4 (Stornierung) und Punkt 5 (Terminverschiebung) dieser AGB.
Ausnahme:
Bei bestehenden Geschäftsbeziehungen mit regelmäßiger Zusammenarbeit entfällt die Anzahlungspflicht. In diesem Fall gilt ein Termin bereits als bestätigt, sobald er schriftlich durch beide Seiten vereinbart wurde. Auch dann gelten die Storno- und Verschiebungsregelungen wie oben beschrieben.
Die AGB werden der Kundin / dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform (z. B. per PDF, Link oder E-Mail-Anhang) zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil jeder Buchung.
2. Preise & Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise verstehen sich brutto (inkl. ggf. anfallender MwSt.).
Die Restzahlung oder Gesamtsumme ist entweder am Tag des Shootings in bar oder per Überweisung, oder innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Shooting per Rechnung zu begleichen.
Preisänderungen bleiben vorbehalten, z. B. bei zusätzlichem Aufwand, Sonderwünschen oder zeitlichen Überschreitungen.
3. Anzahlung
Bei neuen Buchungen ab 500 € wird eine Anzahlung von 25 % des Gesamtbetrags vorab in Rechnung gestellt.
Die Anzahlung wird mit dem Endpreis verrechnet und ist Bestandteil des Buchungsprozesses (siehe Punkt 1).
4. Stornierung (Absage eines Termins)
Im Falle einer vollständigen Stornierung eines gebuchten Termins durch die Kundin / den Kunden gelten folgende Regelungen:
Mehr als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei.
24 bis 48 Stunden vor dem Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung.
Weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder am Tag des Shootings: 100 % der vereinbarten Vergütung.
Maßgeblich für die Berechnung der Fristen ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei der Fotografin.
Die Stornierungsgebühren dienen dem Ausgleich bereits erbrachter Vorbereitungsleistungen, reservierter Ausrüstung, blockierter Zeitfenster sowie entgangener Ersatzbuchungen. Sie berücksichtigen ersparte Aufwendungen.
Bereits geleistete Anzahlungen werden auf die jeweilige Stornierungsgebühr angerechnet.
Der Kundin / dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Fotografin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Hinweis: Für Hochzeiten gelten ausschließlich die individuell im jeweiligen Vertrag vereinbarten Stornierungsregelungen.
5. Terminverschiebung (Umdisposition eines bereits gebuchten Termins)
Eine Terminverschiebung ist ausschließlich nach vorheriger Zustimmung der Fotografin und nur im Rahmen ihrer verfügbaren Kapazitäten möglich. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
Für Terminverschiebungen gelten folgende Bearbeitungsgebühren:
Mehr als 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei.
7 bis 14 Tage vor dem Termin: Bearbeitungspauschale von 50 €.
1 bis 6 Tage vor dem Termin: 20 % der vereinbarten Vergütung.
Weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder am Tag des Shootings: 50 % der vereinbarten Vergütung.
Die Umbuchungsgebühren decken den organisatorischen Mehraufwand, die erneute Terminplanung, reservierte Kapazitäten sowie den möglichen Ausfall anderweitiger Buchungen ab.
Eine Terminverschiebung stellt keine Stornierung dar.
Wird der Ersatztermin später durch die Kundin / den Kunden storniert oder kommt innerhalb von sechs Monaten nach der Umbuchung kein neuer Termin zustande, gelten die Stornierungsregelungen gemäß Ziffer 4. Bereits gezahlte Umbuchungsgebühren werden hierbei auf die jeweilige Stornierungsgebühr angerechnet.
Kann aufgrund fehlender Verfügbarkeit der Fotografin kein Ersatztermin angeboten werden, finden die Regelungen zur Stornierung gemäß Ziffer 4 keine Anwendung. In diesem Fall werden bereits gezahlte Umbuchungsgebühren vollständig erstattet.
Hinweis: Für Hochzeiten gelten ausschließlich die individuell im jeweiligen Vertrag vereinbarten Umbuchungsregelungen.
6. Mitwirkungspflicht der Kundin / des Kunden & Verspätung
Für ein optimales Ergebnis ist eine rechtzeitige Bereitstellung aller relevanten Informationen (Ablaufplan, Locations, besondere Wünsche etc.) erforderlich.
Bei Verspätungen von mehr als 15 Minuten reduziert sich die vereinbarte Shooting-Zeit entsprechend, sofern eine Verlängerung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist.
Beispiel: Wird ein einstündiges Shooting mit 20 Minuten Verspätung begonnen und sind nachfolgende Termine geplant, stehen nur noch 40 Minuten zur Verfügung.
Bei einer Verspätung unter 15 Minuten bleibt der ursprüngliche Zeitrahmen erhalten.
Verspätungen verlängern die vereinbarte Shootingdauer grundsätzlich nicht.
7. Leistungsumfang & Nachbearbeitung
Die Dienstleisterin erbringt ihre Leistungen in Anlehnung an das öffentlich einsehbare Portfolio. Dieses stellt eine Orientierungshilfe für Stil und Qualität dar.
Da jede Produktion unter individuellen Bedingungen stattfindet, stellen leichte Abweichungen im Stil, Schnitt oder der Lichtwirkung keinen Mangel im Sinne des § 633 BGB dar, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist.
Einflussfaktoren wie Lichtverhältnisse, Wetter, räumliche Gegebenheiten oder äußere Umstände können das Ergebnis beeinflussen.
Erfolgen innerhalb von 3 Wochen nach Lieferung der finalen Dateien keine Änderungswünsche, gilt das Projekt als abgeschlossen und vollständig abgenommen.
Später eingereichte Änderungswünsche gelten als Zusatzleistung und können gesondert berechnet werden.
8. Nutzungsrechte
Die Kundin / der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung uneingeschränkte, nicht exklusive Nutzungsrechte an den final gelieferten Medien zur privaten und kommerziellen Nutzung.
Rohdaten (RAW-Dateien, ungeschnittene Clips etc.) bleiben Eigentum der Dienstleisterin, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart.
9. Haftung & höhere Gewalt
Die Haftung für Schäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
10. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.