Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Emma Schmidt Videoproduktion – Videografie, Fotografie & Content Creation
1. Buchung & Vertragsschluss
Ein Termin gilt als verbindlich gebucht, sobald er schriftlich von beiden Seiten (z. B. per E-Mail oder Nachricht) bestätigt wurde und eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtbetrags erfolgt ist.
Die Anzahlung wird bei Durchführung der Leistung mit dem Gesamtpreis verrechnet.
Im Falle einer Stornierung oder Verschiebung gelten die Bedingungen gemäß Punkt 4 (Stornierung) und Punkt 5 (Terminverschiebung) dieser AGB.
Ausnahme:
Bei bestehenden Geschäftsbeziehungen mit regelmäßiger Zusammenarbeit entfällt die Anzahlungspflicht. In diesem Fall gilt ein Termin bereits als bestätigt, sobald er schriftlich durch beide Seiten vereinbart wurde. Auch dann gelten die Storno- und Verschiebungsregelungen wie oben beschrieben.
Die AGB werden der Kundin / dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform (z. B. per PDF, Link oder E-Mail-Anhang) zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil jeder Buchung.
2. Preise & Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Preise verstehen sich brutto (inkl. ggf. anfallender MwSt.).
Die Restzahlung oder Gesamtsumme ist entweder am Tag des Shootings in bar oder per Überweisung, oder innerhalb von 7 Kalendertagen nach dem Shooting per Rechnung zu begleichen.
Preisänderungen bleiben vorbehalten, z. B. bei zusätzlichem Aufwand, Sonderwünschen oder zeitlichen Überschreitungen.
3. Anzahlung
Bei neuen Buchungen ab 500 € wird eine Anzahlung von 25 % des Gesamtbetrags vorab in Rechnung gestellt.
Die Anzahlung wird mit dem Endpreis verrechnet und ist Bestandteil des Buchungsprozesses (siehe Punkt 1).
4. Stornierung (Absage eines Termins)
Im Falle einer vollständigen Stornierung des Termins durch die Kundin / den Kunden gelten folgende Regelungen:
Bis 48 Stunden vor dem Termin: kostenfrei
24–48 Stunden vorher: 50 % des vereinbarten Honorars
Weniger als 24 Stunden vorher oder am Tag des Shootings: 100 % des Honorars
Diese Ausfallgebühren dienen dem Ausgleich für bereits geleistete Vorbereitung, Equipmentreservierung, blockierte Zeitfenster sowie den Verlust potenzieller Ersatzbuchungen.
Sie stellen keinen pauschalen Schadensersatz, sondern eine betriebswirtschaftlich kalkulierte Entschädigung dar.
Hinweis: Für Hochzeiten gelten gesonderte vertragliche Regelungen, die individuell schriftlich vereinbart werden.
5. Terminverschiebung (Umdisposition eines bereits gebuchten Termins)
Im Falle einer Verschiebung des Termins durch die Kundin / den Kunden gelten folgende Bearbeitungsgebühren:
Mehr als 14 Tage vorher: kostenfrei
7 bis 14 Tage vorher: pauschale Gebühr von 50 €
1–6 Tage vorher: 20 % des vereinbarten Honorars
Am Tag des geplanten Shootings: 30 % des Honorars
Diese Gebühren decken organisatorischen Mehraufwand, blockierte Zeitfenster und ggf. entgangene Ersatzbuchungen.
Hinweis: Für Hochzeiten gelten gesonderte vertragliche Regelungen mit abweichenden Fristen und Konditionen.
6. Mitwirkungspflicht der Kundin / des Kunden & Verspätung
Für ein optimales Ergebnis ist eine rechtzeitige Bereitstellung aller relevanten Informationen (Ablaufplan, Locations, besondere Wünsche etc.) erforderlich.
Bei Verspätungen von mehr als 15 Minuten reduziert sich die vereinbarte Shooting-Zeit entsprechend, sofern eine Verlängerung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist.
Beispiel: Wird ein einstündiges Shooting mit 20 Minuten Verspätung begonnen und sind nachfolgende Termine geplant, stehen nur noch 40 Minuten zur Verfügung.
Bei einer Verspätung unter 15 Minuten bleibt der ursprüngliche Zeitrahmen erhalten.
7. Leistungsumfang & Nachbearbeitung
Die Dienstleisterin erbringt ihre Leistungen in Anlehnung an das öffentlich einsehbare Portfolio. Dieses stellt eine Orientierungshilfe für Stil und Qualität dar.
Da jede Produktion unter individuellen Bedingungen stattfindet, stellen leichte Abweichungen im Stil, Schnitt oder der Lichtwirkung keinen Mangel im Sinne des § 633 BGB dar, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist.
Einflussfaktoren wie Lichtverhältnisse, Wetter, räumliche Gegebenheiten oder äußere Umstände können das Ergebnis beeinflussen.
Erfolgen innerhalb von 3 Wochen nach Lieferung der finalen Dateien keine Änderungswünsche, gilt das Projekt als abgeschlossen und vollständig abgenommen.
Später eingereichte Änderungswünsche gelten als Zusatzleistung und können gesondert berechnet werden.
8. Nutzungsrechte
Die Kundin / der Kunde erhält mit vollständiger Bezahlung uneingeschränkte, nicht exklusive Nutzungsrechte an den final gelieferten Medien zur privaten und kommerziellen Nutzung.
Rohdaten (RAW-Dateien, ungeschnittene Clips etc.) bleiben Eigentum der Dienstleisterin, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart.
9. Haftung & höhere Gewalt
Im Falle von höherer Gewalt (z. B. plötzliche Krankheit, Unfall, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Maßnahmen, technische Störungen, extreme Wetterlagen) wird keine Haftung für die Nichterbringung der Leistung übernommen.
In solchen Fällen wird gemeinsam mit der Kundin / dem Kunden ein Ersatztermin gesucht. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf Wunsch erstattet, wenn kein Ersatztermin möglich ist.
Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
10. Gerichtsstand & Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland. Sollte eine einzelne Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.